Wird dieser Parameter auf ‚J‘ gestellt und der Mahnvorschlag mit F12 gestartet, kann der Vorschlag im IGEL sowie auch im WFM weiter bearbeitet werden. Sobald der Objektbuchhalter mit 2/743 einen Mahnvorschlag mit dieser Einstellung generiert, kann der OBJ-Verwalter Einsicht im WFM nehmen.
Der OBJ-Verwalter erhält im WFM einen Eintrag und hat die Möglichkeit, in den Mahnvorschlag Einsicht zu nehmen und diesen weiter zu bearbeiten.