Überprüfung des eingegebenen Mahndatums, 2/710, 712, 743

In den Masken und Menüpunkt, wo man einen Mahnvorschlag erstellen kann, wurde eine Prüfung eingebaut, die Sie darauf hinweist, wenn Sie ein Mahndatum auswählen, das nicht im eingegebenen Geschäftsjahr liegt.

 

In 2/598 können Tage für die Überprüfung eingestellt werden:

 

 

Standardmäßig werden 7 Tage ausgeliefert.

 

Bei der Erstellung des Mahnvorschlags wird nun geprüft, ob sich das eingegebene Mahndatum innerhalb von diesen (7) Tagen im Vergleich zum Tagesdatum befindet. Wenn nicht, wird eine Meldung ausgegeben. Dies kann jedoch auch bestätigt werden und der Mahnvorschlag kann dann weiter erstellt werden.

 

 

Der Mahnvorschlag kann dennoch erstellt werden, es soll aber verhindert werden, dass man irrtümlich ein falsches Mahndatum erzeugt und freigibt, was zu Folgeproblemen bei späteren Mahnläufen führt:

 

Bei der Erstellung des Mahnvorschlags über den Menüpunkt 2/743 wird der Mahnvorschlag zwar erstellt, am Protokoll wird jedoch eine entsprechende Hinweismeldung ausgegeben.

 

 

Menüpunkte: 2/710, 2/712, 2/743 (am Mahnprotokoll)