Umsatzsteuerschlüssel, 2/230

Die Umsatzsteuerschlüssel werden grundsätzlich beim Referenzklienten erfasst und von dort auf den Buchhaltungsklienten übertragen. Wird durch eine Gesetzesänderung ein neuer Umsatzsteuerschlüssel benötigt, ist dieser auch beim Referenzklienten anzulegen und dann mit dem Menüpunkt 232 Umsatzsteuer vom Referenzklient zu übernehmen. Genauso sollte vorgegangen werden, wenn an bestehenden Schlüsseln generelle Änderungen vorgenommen werden.

 

Beim Klienten sollten die Umsatzsteuerschlüssel nur dann verändert werden, wenn ein individueller Kontenplan verwendet wird, und die Vorkontierungen korrigiert werden müssen, oder wenn für ein anderes Land ein Steuerschlüssel definiert werden soll, der nur bei diesem Klienten benötigt wird.

 

 

In dieser Maske werden die Umsatzsteuercodes festgelegt, und die für die Verbuchung notwendigen Konten den Codes zugeordnet. Dazu ist es wichtig, dass die entsprechenden Konten vorher in der Maske 300 Sachkonten (siehe 2.1.2.1) bei diesem Klienten angelegt werden. Wird dieser Klient später als Referenzklient für einen anderen Klienten verwendet, so werden diese Sachkonten automatisch bei diesem Klienten angelegt.

 

Um dem Anwender die Möglichkeit zu geben, beim Buchen den Vorsteuerbetrag nicht nur automatisch berechnen zu lassen, sondern auch manuell einzugeben, ist es notwendig hierfür einen eigenen Umsatzsteuercode anzulegen. Der Umsatzsteuercode zur Erfassung von Mischprozentsätzen bei der Vorsteuer muss mit ‘*’ (Stern) beginnen.

 

Umsatzsteuercode         Im Feld kann ein zweistelliger Code eingegeben werden. Dieser ist frei wählbar, sollte aber sinnvollerweise Aufschluss über die Wirkung dieses Codes geben.

Folgende USt - Codes sind standardmäßig angelegt:

 

UST-Arten Österreich

 

 

 

 

 

 

 

KZ

%-Satz

UST-ART

Unecht befr.

 

 

 

 

 

 

 

 

5

0

AUSLAND

N

(Österr. Fa wird im Ausland Ust/Vst pflichtig)

 

7

7

NORMAL

N

Ab 2016! Muss händisch angelegt werden

 

21

0

SUB

N

 

 

11

0

FREI_6

N

Steuerfrei gem. Par. 6 Abs. 1 und Par.2

 

12

0

P6_LOHNV

N

 

 

13

13

NORMAL

N

Ab 2016! Muss händisch angelegt werden

 

15

0

P6_REISE

N

 

 

16

0

P6_KLEIN

J

 

 

17

0

ART6_1_1

N

 

 

18

0

KFZ_ART2

 

Steuerfrei gem. Art. 6 Abs 1 Fahrzeugl

 

18

0

KFZNOUID

N

 

 

19

0

P6_GRUND

J

 

 

20

0

FREI_6

J

 

 

21

0

SUB

N

gegenteilig zu RCS (89),

 

22

20%

NORMAL

N

Umsatzsteuer

 

27

alle

VST_KFZ

 

Vorsteuern betreffend KFZ nach EKR 063,064,732-733,744-747

 

28

 

VST_GEB

 

Vorsteuern betreffend Gebäude nach EKR 030 - 037

 

29

10%

NORMAL

N

Umsatzsteuer

 

25

12%

NORMAL

N

Umsatzsteuer

 

32

alle

P19_1D

N

Erwerbsteuer, mit VST

In KZ 089 abgezogen

P19_1DOV

§19 Abs. 1 d (Schrott und Abfallstoffe) ohne VSt.

 

35

16%

NORMAL

N

Umsatzsteuer

 

37

19%

NORMAL

N

Umsatzsteuer

 

38

8%

LANDWP

N

 

 

44

alle

P19_1B

 

Erwerbsteuer

 

P19_1BOV

 

 

48

20%

GU

N

Erwerbsteuer, Generalunternehmer Einkauf mit VSt

in KZ 82 (abgezog)

GUOV

ohne VST

 

52

10%

LANDWP

N

Zusatzsteuer pausch. Land- u. Forstwirte

 

56

In 2/200

Feld P11

 

 

 

57

alle

DREIECK

N

Erwerbsteuer,

 

RCS_P19

N

Erwerbsteuer, in 57 angedruckt und in 66 abgezogen

 

RCSNOVST

N

Erwerbsteuer, wird nur in 57 angedruckt

 

60

alle, VST

NORMAL

N

 

 

61

In 2/200

Feld EUSe

 

Einfuhrumsatzsteuer

 

62

alle

 

 

Vst-Kürzung, HBA = VK!

 

63

In 2/200

Feld Ber

 

Berichtigung Vst. §12 Abs. 10 und 11

 

64

In 2/200

Feld P12

 

Vst IG-Lief. Neuer Fahrzeugen - Fahrzeuglieferer gemäß Art.2

 

65

alle

NORMAL

 

Erwerbsteuer

 

 

 

 

 

 

 

66

alle

DREIECK

 

Erwerbsteuer

 

RCS_P19

 

Erwerbsteuer

 

67

In 2/200

Feld P16

 

Berichtigung § 16

 

71

0

FREI_6

 

Erwerbsteuer

 

72

20%

ERWNOVST

N

ERWNOVST = nicht vorsteuerabzugsfähige

Erwerbsteuer; in 2/230 muss immer ein

Aufwandskonto bei "VST IG Erwerb" angeführt

werden;

 

NORMAL

N

 

73

10%

ERWNOVST

N

 

NORMAL

N

 

75

16%

ERWNOVST

N

NORMAL = wird in KZ065 wieder abgezogen

 

NORMAL

N

 

 

88

19%

ERWNOVST

N

 

 

NORMAL

N

 

 

76

0

ART3_8_M

N

Erw.gem.Art.3 Abs 8, die im Mitgliedsstaat

 

77

0

ART3_8_I

N

Erw.gem.Art.3 Abs.8, die im Inland als besteuert gelten

 

82

20

GU

N

Erwerbsteuer

Siehe KZ 48

83

 In 2/200

Feld EUSv

 

EUSv - in 2/200 erfassen

 

87

alle

P19_1B

N

Erwerbsteuer

 

89

alle

P19_1D

N

Erwerbsteuer

 

 

 

NSTEUERB

 

kommt nicht in die UVA und wird nicht in der BMG mitgerechnet

 

 

Der Code * für die Eingabe des Mischprozentsatzes bei Vorsteuerbuchungen kann auch in Kombination mit Buchstaben (z.B. *B) als weitere Unterscheidungs- und Auswertungsmöglichkeit angelegt werden.

 

Folgende UST - Arten stehen Ihnen noch im Programm zur Verfügung und können in der Maske 230 Umsatzsteuer neue Codes zugeordnet werden:

 

Prozensatz

Ust-Art

Erläuterung

 

 

 

20

RCS_P19

Reverse-Charge-System gem. § 19 und Art. 19 UStG.

 

 

 

0

P6_LOHNV

Steuerfrei § 6 Abs. 1 Z 1 im § 8 (Lohnveredelungen) TZ 012 auf der UVA

 

 

 

0

P6_REISE

Steuerfrei § 6 Abs. 1 Z 2 sowie § 23 Abs. 5 (Schifffahrt) TZ 015 auf der UVA

 

 

 

0

P6_Grund

Steuerfrei § 6 Abs. 1 Z 9 lit. A (Grundstücksumsätze) und KZ „unecht befreiter Umsatz“ in 230 auf J TZ 019 auf der UVA

 

 

 

0

P6_KLEIN

Steuerfrei § 6 Abs. 1 Z 27 (Kleinunternehmer) und KZ „unecht befreiter Umsatz“ in 230 auf J TZ 016 auf der UVA

 

 

 

20

RCSNOVST

Reverse Charge gem. § 19 Abs. 1 zweiter Satz ohne Vorsteuerabzug und KZ „unecht befreiter Umsatz“ in 230 auf TZ 057 auf der UVA

 

Soll die Vorsteuerkürzung automatisch ermittelt werden, muss bei den UST-Schlüsseln ohne Vorsteuerabzug in 230 das Kennzeichen unecht befreiter Umsatz auf „J“ stehen.

 

Für die gesetzliche Regelung in der Bauwirtschaft stehen Ihnen die folgenden Ust - Arten in 230 zur Verfügung:

 

SUB:    Subunternehmerleistung UVA  -

diese Umsatzsteuer verwendet der Subunternehmer für die AR, die er an den Generalunternehmer ausstellt.

UVA bis 2002 > Ausweis unter steuerfreier Umsatz gem. § 6 Abs. 1 und § 23 Abs. 5

UVA 2003 > Ausweis Tz 21

GU:      Generalunternehmer Einkauf UVA

diese Umsatzsteuerart verwendet der Generalunternehmer für die ER, die er von dem Subunternehmer erhält.

UVA bis 2002 > Erwerbsteuerausweis unter Steuerschuld gem. Par. 19/1/2

UVA bis 2002 > VSt aus Erwerbst. unter Vorsteuern betr. die Steuerschuld gem. § 19/1

UVA 2003 > Erwerbsteuerausweis Tz 57

UVA 2003 >VSt aus Erwerbsteuer unter Tz 82

GUOV: Generalunternehmer Einkauf  UVA ohne Ust

diese Ust-Art verhält sich gleich wie die Ust-Art GU und wird verwendet, wenn der Generalunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. UVA Ausweis wie GU nur ohne Vorsteuer. Bei dieser Ust-Art ist es notwendig, dass beim Feld „VST aus IG-Erwerb“ ein Aufwandskonto hinterlegt wird.

 

Prozentsatz

Mit dem im Feld Prozentsatz eingetragenen Wert, dividiert durch hundert, wird der Umsatzsteuerbetrag errechnet.

 

 

Art der USt

Im Feld Art der Umsatzsteuer wird definiert, um welche Art der Umsatzsteuer es sich handelt, und wie diese Steuer oder dieser Umsatz in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen wird. Die Art der Umsatzsteuer kann mit der Taste Werteliste ausgewählt werden.

 

 

unecht befreiter Umsatz

wird in diesem Feld mit J / N festgelegt.

 

 

Land

In diesem Feld wird das Land bei einem Auslandsumsatz eingetragen – der Ausweis der Auslandsumsätze mit 0 % auf der UVA erfolgt ab 2003 unter der TZ 005. Mit der UVA ab dem Zeitraum 10/2003 wurde die TZ 005 wieder entfernt.

 

 

In den nachfolgenden Feldern sind jene Konten einzutragen, auf die die entsprechenden Steuern verbucht werden sollen. Um die Kontonummern hier eintragen zu können, müssen sie zuerst in der Maske 300 Sachkonten angelegt sein.

 

Ab 2013 muss auch das Feld „noch nicht f. VST“ ausgefüllt sein. Dieses Feld ist ab 2013 bei den Klienten mit Geschäftsjahres-Einstellung ‚I‘ und ‚O‘ pflichtig.

 

Rückbuchungskonto

betrifft REAL Kunden, die IST-Versteuerer sind.