Für eine Hauptmietzinsabrechnung, die für jedes Objekt, das der Vollanwendung MRG unterliegt, jährlich erstellt werden sollte, müssen für eine ordnungsgemäße automatische Erstellung inkl. der korrekten Berechnung des fiktiven Mietzinses für leerstehende und eigengenutzte Einheiten folgende Kriterien erfüllt sein.