Notwendige Stammdaten – Bestandseinheiten/Bestandnehmer, 10/400

Der Zeitraum, ab dem für leerstehende Einheiten ein fiktiver Mietzins berechnet werden soll, verlängert sich um ein Jahr, wenn der Vermieter zur Anhebung des Standards eines Mietgegenstands nützliche Verbesserungen (§§ 4 oder 5 Abs. 1) durchführen ließ. Diese leerstehenden Einheiten können in der Maske 10/400 im Feld Förderung entsprechend gekennzeichnet werden: