Falls der Betrag, der als Basis-Zahlungsposten vorgeschrieben wurde, größer sein sollte, als die errechnete Umsatzmiete, erfolgt keine Gutschrift bzw. Minus-Vorschreibung.
Falls die errechnete vorzuschreibende Umsatzmiete größer ist, als die Summe aus Basis-Zahlung und Akonto-Zahlung, wird der Differenzbetrag als Umsatzmiete vorgeschrieben.
Falls die Summe aus Akonto-Zahlung und Basis-Zahlung größer sein sollte, als der vorzuschreibende Betrag (die errechnete Umsatzmiete), erfolgt eine Gutschrift bzw. Minus-Vorschreibung. Beschränkt ist diese Gutschrift mit der Höhe der Akonto-Zahlung (wird als Minus-Betrag vorgeschrieben).
HINWEIS: Bei Bestandnehmern mit Intervall 3 können die Umsätze trotzdem monatlich erfasst werden – es erfolgt zwar eine Berechnung der Umsatzmiete, diese wird aber nicht vorgeschrieben. Eine Berechnung der Differenzmiete, sowie die Vorschreibung der ausständigen Beträge erfolgt im angegebenen Intervall.