Fix-VS / Fixe Zahlungsposten, 10/406

Die Maske besteht aus drei Blöcken:

 

§  Standardblock

§  Bestandnehmerblock

§  Vorschreibungsblock

 

 

In dieser Maske können Sie nun Zahlungsposten hinterlegen, die voraussichtlich über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben oder sich nur auf Grund der Indexierung verändern.

 

Zahlungsposten

hier hinterlegen Sie den Zahlungsposten, also Vorschreibungskomponente, mittels der Taste <WERTELISTE>. Die Stammdaten zu diesem Feld werden in der Maske 10/6204 gewartet. Es werden jeweils nur die in 10/2010 kontierten Zapos angezeigt.

 

 

Betrag

hier tragen Sie den Betrag ein, der zur Vorschreibung gelangen soll.

 

 

Wae

hier wird die Währung des Betrags angezeigt.

 

 

Von

Datum ab wann der Zahlungsposten gültig ist

 

Bis

Datum bis wann der Zahlungsposten gültig ist. Das Feld ist leer, solange der Zahlungsposten gültig ist. Falls Sie bei einem Zahlungsposten schon wissen, bis wann er gilt, können Sie das Enddatum hinterlegen.

 

 

 

 

Preis/m2

dieser wird aus dem Betrag und der erfassten Nutzfläche automatisch berechnet. Man kann das Feld Betrag auch überspringen und hier den Preis/m2 erfassen, dann wird der Betrag berechnet.

 

 

 

 

IM

Intervallmonate; Soll die Fakturierung in Intervallen erfolgen (quartalsweise-3 oder halbjährlich-6), sind hier die Intervallmonate zu hinterlegen. NUR IM RECHNUNGSMODUL, ansonsten 1.

 

 

 

 

I

Dieses Kennzeichen steht in Zusammenhang mit der Indexwertsicherung. Hier geben Sie J ein, wenn der Zahlungsposten erst zukünftig gilt, aber bei der Indexwertsicherung trotzdem berücksichtigt werden soll. Die Anzeige der historischen Berechnungen für diese Zapos ist im unteren Teil der Maske in 10/400 ersichtlich:

 

 

 

Speichern Sie mit . Sie können mit  in die BN-Details zu den Bestandseinheiten zurückkehren.

 

Das Blockmenü Vorgaben dient der Erfassung der Rechnungslegungsvorgaben in Zusammenhang mit dem RECHNUNGSMODUL.

 

Siehe auch:      11.4.1 Index-Verwaltung /  Eingabe zukünftig geltender fixen Zahlungsposten, 10/406