Die Zahlungsposten werden in 10/406 erfasst und in der Spalte ‚I’ mit ‚J’ gekennzeichnet, falls diese, obwohl sie erst zukünftig gelten, bei der Wertsicherung berücksichtigt werden sollen.
Die Indexregel wird unter dem Button Index-WS in 10/400 erfasst:
Siehe auch: 9.3.3.3 Bestandnehmer – Details / Fix-VS / Fixe Zahlungsposten, 10/406