Duplizieren Definition, 10/2207

Mit diesem Menüpunkt könne die Definitionen des Menüpunktes 2200 selektiv dupliziert werden. Es werden aber bereits eingetragene Definitionen je Konto nicht überschrieben.

 

 

Parameter:

 

Kanzlei

Beispielskanzlei von der die Daten geholt werden

 

 

Objekt

Objekt, von dem die Daten geholt werden

 

 

Kanzlei(en)

Beispielskanzlei(en) auf welche die Daten übertragen werden

 

 

Objekt(e)

Objekt(e) auf welche die Daten übertragen werden (A)ufwandsverUstung, (V)orsteuerkürzung oder %: Übernahme der Daten betreffend:

A“: nur AufwandsverUstung.

V“: nur Vorsteuerkürzung

%: AufwandsverUstung und Vorsteuerkürzung.

 

 

Klientengruppe

Klientengruppe, auf die dupliziert werden soll

 

 

(A)ufwandsverUStung,

 

(V)orsteuerküzung od. %

soll nur die Definition der USt vom Aufwand (A) oder nur die Definition der Vorsteuerkürzung (V) oder beides dupliziert werden

 

 

Verteilungsart

Gewünschte VA ist anzugeben und diese wird dann als VA verwendet. „-„: Es wird die Verteilungsart aus den die in den Stammdaten des Von-Objektes hinterlegten Werten (Nutzfläche, Anteile) herangezogen. HINWEIS: bitte beachten Sie hier, insbesondere wenn es sich um individuelle Schlüssel handelt, dass diese auch im Zielobjekt in 10/416 angelegt sind

 

 

Kontonummer

%“: Es werden alle im Beispielsobjekt angelegten Konten übertragen. „W1(,W2,..)“: Konten laut Aufzählung

W1 bis Wn“ Alle in diesem Bereich sich befindenden Konten werden übertragen.

 

 

 

Auf Konto: "-" gleiche Kontonummer, W1(,W2,...) oder W1 bis W2

Steht in dem Feld „-„, dann werden die ursprüngliche Konten von der Definition kopiert. Man kann bei diesem Parameter auch nur ein Konto erfassen, oder falls man die Definition auf mehrere Konten übernehmen möchte, kann man mehrere Zielkonten eingeben, anhand dessen man die Sätze kopieren will.