In der Maske 10/2592 sind zunächst alle Darlehensarten zu definieren, welche in Ihrem Unternehmen vorkommen können.
Wie Sie dem vorstehenden Muster entnehmen können, ist es sehr wohl möglich, jedwede Form von Darlehen in dieser Maske zu definieren. Es wird damit gewährleistet, dass gleichartige Darlehen gleich behandelt werden.
Die einzelnen Felder der Maske:
Sort. |
Sortierordnung für die Anzeige der eingegebenen Datensätze. Die Ziffern sind von Ihnen frei wählbar einzugeben. |
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Kurzcode |
Der Kurzcode der eingegebenen Darlehensart. Dieses Feld repräsentiert einen Schlüsselwert. Der hier einzugebende Wert muss daher eindeutig sein. Das bedeutet, dass Sie eine bestimmte Zeichenfolge nicht mehrfach eingeben können. (z.B.: WBF68 u. WBF68A) |
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Kurzbez. |
Die Kurzbezeichnung der Darlehensart. Dient zur Anzeige in der Stammdatenmaske und zur Ausgabe auf diversen Listen. |
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Langbezeichnung |
Sie haben hier die Möglichkeit eine genauere Bezeichnung der Darlehensart zu hinterlegen. |
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ant/dek. |
Kennzeichen ob das Darlehen im Vorhinein (ant) oder im Nachhinein (dek) verzinst |
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Per |
Der Tilgungsintervall in Monaten (z.B.: 6 = halbjährig) |
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Rund |
Die Anzahl der Nachkommastellen für die Rundung von Tilgung und Zinsen |
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A |
Die Anzahl der Nachkommastellen für die Rundung der Annuität |
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Laufzeit |
Die Laufzeit des Darlehens in Jahren |
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B-Tage |
Hier geben Sie die Tage ein, welche für die Berechnung der Annuität herangezogen werden. Lassen Sie dieses Feld leer, nimmt IGEL an, dass Annuität auf der Basis der klassischen Zinsenformel (30/360) berechnet wird. |
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Z-Tage |
Hier geben Sie die Tage welche für die Zinsenberechnung herangezogen werden ein. Lassen Sie dieses Feld leer, nimmt IGEL an, dass die Zinsen tageweise berechnet werden. |
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DivT |
Sollte in Ihrem Unternehmen eine Darlehensart vorkommen, bei der zur Zinsenberechnung nicht der übliche Teiler von 36000 (Tage x 100) verwendet wird, geben Sie hier bitte die Anzahl von Tagen ein, die für die Teiler Ermittlung herangezogen wird. |
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Wbh |
Sofern diese Darlehensart in die Aufwandsbestätigung
für die Wohnbeihilfe aufgenommen werden soll, geben Sie bitte eine
entsprechende Kennung ein. Die zur Auswahl stehenden Kürzel finden Sie in
der Statuszeile des IGEL – Fensters, bzw. mit der Funktion "Werteliste"
(Funktionstaste |
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Text |
Frei wählbarer Informationstext für Sie als Anwender.
Ist der Text länger als die Spalte breit ist, steht die Funktion
"Feldfenster" (Funktionstaste |
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ZS |
Kann für diese Darlehensart ein Zuschuss gewährt werden, ist dieses Kästchen zu aktivieren. |
Weiter haben Sie die Möglichkeit zu den einzelnen Darlehensarten ein sogenanntes Regelwerk zu hinterlegen. Dadurch sind Sie in der Lage einen vorab gegebenen Modus für die Berechnung des Darlehens festzulegen. z. B.: die Vorgaben für öffentliche Darlehen nach dem WFG 68 oder WFG 84.
Sie öffnen die Maske Regelwerk mit der Funktion
Detail ( ) in der Maske 2592
Darlehensarten.
![]() |
Die Felder der Maske Regelwerk:
Von |
Nummer der Annuität ab der die eingegebenen Werte gültig sind. |
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Bis |
Nummer der Annuität bis zu der die eingegebenen Werte gültig sind. |
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Zinssatz |
Jahreszinssatz der zu Anwendung kommen soll |
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Ann/Til% |
Prozentsatz für eine fixe Tilgung oder fixe Annuität. Ist das Feld "Tilg" aktiviert, kennzeichnen Sie damit eine fixe Tilgung, ansonsten eine fixe Annuität |
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rel |
Kennzeichen, ob der im Feld Steig.% hinterlegte Wert Prozentpunkte (absolut) oder einen Prozentsatz (relativ) bedeutet. • Im ersten Fall werden die Werte aus den Feldern Ann/Til% und Steig. % addiert. • Im zweiten Fall wird der Wert aus dem Feld Ann/Til% um den Prozentsatz im Feld Steig. % erhöht. |
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Steig.% |
Prozentsatz für eine Steigerung einer fixen Annuität oder einer fixen Tilgung |
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Interv |
Intervall an Annuitäten in dem die Steigerung gerechnet werden soll. |
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Tilg |
Kennzeichen ob sich der Prozentsatz des Feldes Ann/Til% auf eine Annuität oder eine Tilgung bezieht. |
Hinweis: Die bei den Darlehensarten hinterlegten Regeln sind nur ein Vorschlagswert und können pro Darlehen bei Bedarf in der Maske 10/2500 überschrieben werden. (Im Gegensatz zu den Zuschussarten die beim einzelnen Darlehen nicht verändert werden dürfen).