Ist ein fixer Vorschreibungszeitpunkt wie auch Nachverrechnung erst ab diesem Zeitpunkt im Mietvertrag festgelegt, bspw. Wertsicherung auf jährlich Oktober mit Oktober mit Erhöhung immer ab Jänner, sind die Feld ‚VS ab‘, ‚NV‘ und ‚ab‘ dafür heranzuziehen:
Diese WS-Vereinbarung bedeutet, dass der Zahlungsposten HMZ
mit Index VPI2010
auf Basis des Indexwertes von 2011/11
im Jahresintervall Vergleich Oktober mit Oktober
immer ab Jänner des Folgejahres
- mit Nachverrechnung immer ab Jänner eines Kalenderjahres und mit max. 36 Monaten Nachverrechnungszeitraum wertgesichert und angepasst wird.