Bestandnehmer mit Schwelle (Index-Erhöhungen bis zu einem bestimmten %-Satz vom Ausgangspunkt bleiben unberücksichtigt) und mit Intervall (Jahresintervall – Eingabe 12, beginnend mit 01.10.2012).
Folgende Felder müssen mindestens für eine Schwellen-WS-Vereinbarung mit Intervall erfasst werden:
Zahlungsposten |
hier ist der
Kurzcode des Zahlungspostens einzutragen, der indexiert werden soll.
Hinter diesem Feld steht eine Werteliste ( |
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Index |
Indexkurzcode aus Maske 6300 |
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Jahr |
Jahr der Indexbasis |
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Monat |
Monat der Indexbasis |
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Schwelle |
Indexschwelle bis zu der keine Erhöhung durchgeführt werden soll |
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K |
Mit dem Kennzeichen legen Sie fest, ob der Schwellwert einen Prozentsatz oder Prozentpunkte darstellt: P Prozentsatz; die Differenz der zu vergleichenden Indexwerte wird in der üblichen Art ermittelt (neuer Indexwert/alter Indexwert) x 100) – 100 U Prozentpunkt; die Differenz der Indexwerte wird mittels einer einfachen Subtraktion ermittelt |
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IV |
Wertsicherungslaufintervall; Wenn laut Bestandsvertrag eine Intervallwertsicherung definiert werden muss, erfolgt in diesem Feld der Eintrag (z.B. 12 = jährlich, 4 = alle 4 Monate usw.) |
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Datum |
Datum, ab wann dieser Zahlungsposten beim Wertsicherungslauf zu berücksichtigen ist. Dieses Datum ist der Vergleichsmonat bei einer Intervallswertsicherung, bzw. ab diesem Monat, wird das Intervall berechnet. |
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Gültig ab |
Dieses Gültigkeitsdatum steuert nur bei mehrmaliger Erfassung desselben Zahlungspostens den Zugriff der Wertsicherung. In der Regel wird hier das Vertragsbeginndatum erfasst. |
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NV |
Kennzeichen Nachverrechnung; es gibt drei Möglichkeiten der Nachverrechnung |
Diese einfache Schwellenvereinbarung bedeutet, dass der Zahlungsposten HMZ
mit Index VPI2010
auf Basis des Indexwertes von 2011/11
im Jahresintervall Vergleich Oktober mit Oktober, wenn 5% überschritten werden
wertgesichert und angepasst wird.
Der Eintrag in die Vorschreibung ist abhängig von der Eingabe im „Per-Datum“ beim Starten des Indexlaufs mit 10/910. Die Nachverrechnung wird, je nach Einstellung, in die Vorschreibung auch eingetragen.
Ist das Kennzeichen „U“ auf J gesetzt, wird eine Schwellenüberschreitung innerhalb des Intervalls auch berücksichtigt, und der Bestandnehmer wird immer zum Intervall und zusätzlich innerhalb des Intervalls, falls die Schwelle überschritten wird, zur Anpassung (Sprung) vorgeschlagen.