Ist ein fixer Vorschreibungszeitpunkt im Mietvertrag festgelegt, bspw. Wertsicherung auf jährlich Oktober mit Oktober mit Erhöhung immer ab Jänner, ist das Feld ‚VS ab‘ dafür heranzuziehen:
Diese WS-Vereinbarung bedeutet, dass der Zahlungsposten HMZ
mit Index VPI2010
auf Basis des Indexwertes von 2011/11
im Jahresintervall Vergleich Oktober mit Oktober
immer ab Jänner des Folgejahres
wertgesichert und angepasst wird.