Bestandnehmer mit Intervall

Bestandnehmer Intervall (Jahresintervall – Eingabe 12, beginnend mit 01.10.2012).

 

 

Folgende Felder müssen mindestens für eine Intervall-Wertsicherungsvereinbarung erfasst werden:

 

Zahlungsposten

hier ist der Kurzcode des Zahlungspostens einzutragen, der indexiert werden soll. Hinter diesem Feld steht eine Werteliste () die auf die Stammdaten in 6204 zugreift.

Index

Indexkurzcode aus Maske 6300

Jahr

Jahr der Indexbasis

Monat

Monat der Indexbasis

IV

Wertsicherungslaufintervall; Wenn laut Bestandsvertrag eine Intervallwertsicherung definiert werden muss, erfolgt in diesem Feld der Eintrag (z.B. 12 = jährlich, 4 = alle 4 Monate usw.)

Datum

Datum, ab wann dieser Zahlungsposten beim Wertsicherungslauf zu berücksichtigen ist. Dieses Datum ist der Vergleichsmonat bei einer Intervallswertsicherung, bzw. ab diesem Monat, wird das Intervall berechnet.

Gültig ab

Dieses Gültigkeitsdatum steuert nur bei mehrmaliger Erfassung desselben Zahlungspostens den Zugriff der Wertsicherung. In der Regel wird hier das Vertragsbeginndatum erfasst.

NV

Kennzeichen Nachverrechnung; es gibt drei Möglichkeiten der Nachverrechnung

 

Diese einfache Intervall-WS-Vereinbarung bedeutet, dass der Zahlungsposten HMZ

wertgesichert wird.

 

Die Indexwertsicherung erfolgt im Ablauf der Jahre folgendermaßen:

 

1.         Jahr

Basis: 11/2011

Vergleich: 10/2012

2.         Jahr

Basis: 10/2012

Vergleich: 10/2013

3.         Jahr

Basis: 10/2013

Vergleich: 10/2014

 

D.h. im ersten Jahr wird auf die Basis zurückgegriffen, die folgenden Jahre werden Diese eingegebene Indexregel ist ab 01.10.2012 gültig, wird also erstmalig für den Wertsicherungslauf mit dem Wert von 10/2012 berücksichtigt. Das Gültig ab ist bei einer Intervall-Wertsicherungsvereinbarung immer der 1. des jeweiligen Vergleichsmonats.

 

Der Eintrag in die Vorschreibung ist Abhängig von der Eingabe im „Per-Datum“ beim Starten des Indexlaufs mit 10/910. Die Nachverrechnung wird, je nach Einstellung, in die Vorschreibung auch eingetragen.