Mit der Maske 2/6174 können für die Überweisung der Steuerlast entweder SEPA Zahlungsanweisungen gedruckt werden, oder Datenträger (ELBA) erzeugt werden.
<A>usdruck oder <D>atenträger: |
A = Zahlschein wird ausgedruckt |
|
D = Datenträger wird erzeugt |
|
|
Wenn <D> dann: Dateiformat SEPA, V2, V3 (S,2,3): |
wenn ein Datenträger erzeugt werden soll, dann S für SEPA, das seit 1.8.2014 im Zahlungsverkehr verpflichtend ist.
|
Wenn <A> dann Autom. Ausdruck der Überweisungen J/N: J: |
die SEPA Zahlungsanweisung wird automatisch mit der Maske 2/9969 ausgedruckt N: man muss die Maske 2/9969 händisch starten |
Wenn <D> dann Überweisung pro Sammelklient J/N: |
Sammelklient wird in 2/200 definiert (siehe Abschnitt Sammel -UVA Kapitel 16.6.) wenn mehrere Klienten oder Objekte dieselbe Steuernummer führen. Dies ist häufig bei Konzernen der Fall, wenn ein Eigentümer mehrere Objekte unter einer Steuernummer führt. |
Wenn <D> dann Instituts-Nummer (Bankleitzahl): |
Muss in 2/1304 auch angelegt sein. |
|
|
Auftraggeber Bankdaten von <KAN>zlei oder <KLI>ient: |
KAN: Kanzlei ist hinterlegt in 2/110, |
|
KLI: Klient in 2/100 hinterlegt. Bankdaten in der Maske 2/104 angelegt. |
|
|
Wenn <D>, dann Dateiname für Ausgabe: |
Wurde S (SEPA) als Dateiformat definiert, dann wird bei diesem Parameter der Dateiname ohne Endung gewählt. |
|
|
Durchführungsdatum: |
Format TT.MM.JJJJ, Mit dem Durchführungsdatum liefert man der Bank eine Information mit, wann die Zahllast an das Finanzamt überwiesen werden soll. Liegt das Durchführungsdatum in der Vergangenheit, so wird der Datenträger sofort verarbeitet, und die Überweisung an das Finanzamt durchgeführt. |
|
|
Betrag andrucken: |
soll Betrag bei SEPA Zahlungsanweisung oder Zahlschein angedruckt werden J/N |
|
|
Kanzlei (Datenträgerabsender): |
bei N wird automatisch Kanzlei vom ersten Parameter herangezogen |