In dieser Maske werden die in 1496 angelegten Abrechnungscodes mit dem jeweiligen Referenzklienten verbunden.
Die Abrechnungsdefinition sollte grundsätzlich am Referenzklienten erfolgen und nur in Ausnahmefällen (z.B. Liegenschaften, bei denen die Abrechnung nicht der üblichen Norm entspricht) auf das Objekt kopiert werden.
Außerdem kann hier eine Serienbriefvorlage für die jeweilige Abrechnung hinterlegt werden. Diese Einstellung kann jedoch beim Ausdruck der Abrechnung übersteuert werden.
Beim Öffnen befindet sich diese Maske im Abfragemodus. Fragen Sie immer zuerst ab, ob es nicht bereits eine solche Definition gibt.
Kanzleinummer |
Eingabe der Kanzleinummer(n) |
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Objekt |
Eingabe der Objektnummer(n) |
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Geschäftsjahr |
Geschäftsjahr, für welches die Definition gelten soll (nicht pflichtig). Soll die Abrechnungsdefinition für alle Geschäftsjahre gelten, bleibt dieses Feld frei. |
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Abrechnungskurzcode |
Abrechnungskurzcode aus Abrechnungsstamm |
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SB-Vorlage |
Serienbriefvorlagenkurzcode; Vorschlag kann beim Ausdruck der Abrechnung übersteuert werden. Für dieses Feld steht eine Werteliste ( ) zur Verfügung |
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Der Zugriff auf die zugehörige Definition für den Abrechnungslauf erfolgt in nachstehender Reihenfolge, wenn in 10/1494 vorhanden:
Objekt, das abgerechnet wird, im ausgewählten Geschäftsjahr lt. Abrechnungsperiode
Objekt, das abgerechnet wird, ohne Geschäftsjahr
Referenzdefinition
Wenn für ein Objekt eine neue Abrechnungsdefinition anzulegen ist, ist diese zuerst mit der Kanzlei- und Objektnummer in 10/1494 anzulegen – das Geschäftsjahr ist nur dann anzulegen, wenn diese Definition auch nur für dieses eine Jahr gelten soll.
Danach ist zu überlegen, welche Definition der gewünschten ähnlich ist, und diese ist zu duplizieren.
Die Bearbeitung erfolgt dann in der Objektdefinition selbst.