Abrechnungsreferenzdefinition, 10/1494

In dieser Maske werden die in 1496 angelegten Abrechnungscodes mit dem jeweiligen Referenzklienten verbunden.

Die Abrechnungsdefinition sollte grundsätzlich am Referenzklienten erfolgen und nur in Ausnahmefällen (z.B. Liegenschaften, bei denen die Abrechnung nicht der üblichen Norm entspricht) auf das Objekt kopiert werden.

 

Außerdem kann hier eine Serienbriefvorlage für die jeweilige Abrechnung hinterlegt werden. Diese Einstellung kann jedoch beim Ausdruck der Abrechnung übersteuert werden.

Kanzleinummer

Eingabe der Kanzleinummer(n)

 

 

Objekt

Eingabe der Objektnummer(n)

 

 

Geschäftsjahr

Geschäftsjahr, für welches die Definition gelten soll (nicht pflichtig). Soll die Abrechnungsdefinition für alle Geschäftsjahre gelten, bleibt dieses Feld frei.

 

 

Abrechnungskurzcode

Abrechnungskurzcode aus Abrechnungsstamm

 

 

SB-Vorlage

Serienbriefvorlagenkurzcode; Vorschlag kann beim Ausdruck der Abrechnung übersteuert werden. Für dieses Feld steht eine Werteliste ( ) zur Verfügung

 

 

 

Der Zugriff auf die zugehörige Definition für den Abrechnungslauf erfolgt in nachstehender Reihenfolge, wenn in 10/1494 vorhanden:

 

 

Wenn für ein Objekt eine neue Abrechnungsdefinition anzulegen ist, ist diese zuerst mit der Kanzlei- und Objektnummer in 10/1494 anzulegen – das Geschäftsjahr ist nur dann anzulegen, wenn diese Definition auch nur für dieses eine Jahr gelten soll.

Danach ist zu überlegen, welche Definition der gewünschten ähnlich ist, und diese ist zu duplizieren.

Die Bearbeitung erfolgt dann in der Objektdefinition selbst.