Duplizieren Abrechnung, 10/1491

Mit diesem Menüpunkt können Abrechnungsdefinitionen automatisch kopiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Abrechnungsreferenzdefinition für das Objekt, von dem und auf das die Abrechnung kopiert werden soll, in Maske 1494 angelegt ist.

 

Daher empfiehlt es sich eine (oder mehrere) Referenzdefinitionen zu warten.

 

Folgende Parameter stehen zur Verfügung:

 

Abrechnungskurzcode

Abrechnungskurzcode, der kopiert werden soll

 

 

Von Kanzlei

Kanzleinummer des Objektes, von dem kopiert werden soll

 

 

Von Objekt

Objekt, von dem kopiert werden soll

 

 

Von Geschäftsjahr (oder -)

Geschäftsjahr, von dem kopiert werden soll oder „-„ für kein Geschäftsjahr

 

 

Auf Abrechnungskurzcode

Abrechnungskurzcode, auf den kopiert werden soll

 

 

Auf Kanzlei

Kanzleinummer des Objektes, auf das kopiert werden soll

 

 

Auf Objekt

Objekt, auf das kopiert werden soll

 

 

Auf Geschäftsjahr (oder -)

Geschäftsjahr, auf das kopiert werden soll oder „-„ für kein Geschäftsjahr. Eine Definition ohne Geschäftsjahr bedeutet, dass diese Definition für das Objekt in allen Geschäftsjahren verwendet wird.

 

Die oben dargestellten Parameter bedeuten, dass die Abrechnungsdefinition OBÖNORM vom Referenzklienten 99/9999/1995 auf das Objekt 82/415 dupliziert werden soll – und zwar ohne Geschäftsjahr. Dies muss auch in 10/1494 entsprechend angelegt sein, sonst beendet die Duplizierung mit einer Fehlermeldung.