Hiermit können die berechneten Zinsen verbucht werden. Es wird automatisch ein Buchungssatz in die FIBU-Maske 2/502 gestellt. Zum endgültigen Verbuchen ist die Freigabe mit Menü 2/510 oder 2/512 erforderlich. Die Voraussetzungen zum Verbuchen der Zinsen sind die Eingabe des Buchungsdatums (in den Parameter Jahr, Periode und Buchungstag), der FIBU-Kontonummern und eventuell eines Buchungstextes.
Kanzlei(en) |
Eingabe der Kanzleinummer, bzw. Kanzleinummern, für die die Zinsen zu berechnen sind, oder % für alle Kanzleien |
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Objekt(e) |
Eingabe der Objektnummer, bzw. Objektnummern, für die die Zinsen zu berechnen sind, oder % für alle Objekte |
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Objektart(en) |
Eingabe der Objektart, bzw. Objektarten, für die die Zinsen zu berechnen sind, oder % für alle Objektarten |
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EDV-Nr |
Eingabe der EDV-Nummer, bzw. EDV-Nummern, für die die Zinsen zu berechnen sind, oder % für alle EDV-Nummern |
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In Jahr (JJJJ) |
Eingabe, in welchem Jahr verbucht werden soll |
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In Periode (MM) |
Eingabe in welchem Monat verbucht werden soll |
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Buchungstag (TT) |
Eingabe an welchem Tag verbucht werden soll |
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FIBU-Kontonummer Zinsenaufwand |
Eingabe des Kontos, auf dem die errechneten Zinsen gebucht werden sollen; Bei Eingabe von „-„ wird die Gegenkontonummer aus Maske 4808 genommen. |
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FIBU-Kontonummer Kautionen |
Eingabe des Kontos, auf dem die Kautionen verbucht werden sollen; Bei Eingabe „-„ wird die Kontonummer aus Maske 4808 genommen. |
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Buchungstext (bei - erfolgt Eingabe Standardtext) |
Eingabe eines Buchungstextes; Standard: Zinsen von TT.MM.JJJJ (kleinstes Kautionsdatum) bis TT.MM.JJJJ (Kautionsstichdatum)
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Nach Verbuchung der Zinsen in der FIBU wird ein Protokoll gedruckt. Konnte ein Zinsbetrag nicht verbucht werden, ist der Satz als nicht gebucht gekennzeichnet und mit einer Fehlermeldung versehen.
Der Buchungssatz steht nun in der Maske 2/502: