Feldbezeichnung ‚Erfassung von MA-Leistungen erlaubt‘ „J“ oder „N“ in 1/200
•Definition J: Leistungserfassung wie bisher erlaubt. Keine Einschränkung.
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•Definition bei Leistungserfassung N: folgende Einschränkung bei Neuerfassung in 1/400.
Sobald eine Leistung auf diesen Klienten eingetragen wird, erscheint das Hinweisfenster mit der Information, dass die Erfassung lt. Definition in 1/200 nicht erlaubt ist.

Änderungen in 1/500 sind ebenso nicht erlaubt. Eine Hinweismeldung erscheint mit einem Pop-up Fenster.
Zusätzlich finden Sie links unten im IGEL eine Information zur Definition in 1/200 hinsichtlich der Erlaubnis zur Leistungserfassung.

Folgende Fehlermeldung erscheint: Aufgrund der Definition in 1/200 ist keine Leistungserfassung erlaubt.
