In diesem Schritt wird kontrolliert, ob alle Vorschreibungen auch in der Abrechnung Berücksichtigung finden. Sollte sich hier eine Differenz ergeben, wird diese meistens im Schritt 1) festgestellt.
Der Grund könnte sein, dass irrtümlicherweise Verträge beendet wurden (10/400), die jedoch in dem Abrechnungsjahr noch akontiert wurden – falsch durchgeführte nachträgliche Bestandnehmerwechsel). Ein weiterer Grund für Abweichungen kann sein, dass das Kennzeichen ‚aliquot/nicht aliquot‘ in 10/400 beim Bestandnehmerwechsel im Abrechnungsjahr falsch gesetzt wurde. Eine schnelle Kontrolle ist in der Maske 10/4104 Info BN KZ Wertsicherung, Abrechnung – Spalte ‚A‘ möglich.
Bei Bestandnehmerwechseln müssen beide Bestandnehmer entweder aliquot oder nicht aliquot abgerechnet werden, eine Mischung ist nicht möglich.