Jahreswechsel im REAL, 10/ 8300

Für Hausverwaltungen, die Kontierungen von Zahlungsposten auf Objektebenen durchführen, ist der Menüpunkt 10/8300 unverzüglich nach dem Jahresabschluss in der Finanz-Buchhaltung (2/540) zu starten.

 

Das bedeutet, dass in der Maske 10/2010 zusätzliche oder abweichende Kontierungen der Zahlungsposten pro Objekt hinterlegt sind:

 

 

Erst nach dem Starten des Menüpunktes 10/8300 werden diese Kontierungen ins folgende Jahr übernommen:

 

 

 

Sobald Sie den Jahreswechsel in der Finanzbuchhaltung durchgeführt haben (2/540) und, falls erforderlich, den Jahreswechsel im REAL, können Sie im REAL mit der Kalkulation für das neue Jahr beginnen -> Menüpunkte 10/2030 BK-Übersicht oder 10/2042 Objektkalkulation.