Die Stammdaten für die Indexierung werden in der Maske 10/400 über den Karteireiter ‚Index‘ erfasst.
Generell
kann jeder Zahlungsposten, wie auch derselbe Zahlungsposten in der Zeitachse
unterschiedlich wertgesichert werden. Das Löschen von Indexdefinitionen mit
ist zulässig,
wobei bestehende Läufe und daraus resultierende Einträge in Maske 912
Indexübersicht/Indexvorschau ebenso automatisch gelöscht werden.
Zahlungsposten |
hier ist der
Kurzcode des Zahlungspostens einzutragen, der indexiert werden soll.
Hinter diesem Feld steht eine Werteliste ( |
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Index |
Indexkurzcode aus Maske 6300 |
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Jahr |
Jahr der Indexbasis |
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Monat |
Monat der Indexbasis |
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B |
soll dieser Monat immer als Basismonat herangezogen werden - J/N (derzeit nicht aktiv) |
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Schwelle |
Indexschwelle bis zu der keine Erhöhung durchgeführt werden soll |
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Min% |
minimale %tuelle Erhöhung im Intervall |
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Max% |
maximale %tuelle Erhöhung im Intervall |
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K |
Mit dem Kennzeichen legen Sie fest, ob der Schwellwert einen Prozentsatz oder Prozentpunkte darstellt: P Prozentsatz; die Differenz der zu vergleichenden Indexwerte wird in der üblichen Art ermittelt (neuer Indexwert/alter Indexwert) x 100) – 100 U Prozentpunkt; die Differenz der Indexwerte wird mittels einer einfachen Subtraktion ermittelt |
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Ver-% |
Verrechnungsprozentsatz; Wenn nur ein Teil des Betrages, der sich bei einem Indexsprung als Erhöhung ergäbe vorgeschrieben werden soll, kann hier ein Prozentsatz hinterlegt werden. Bleibt dieses Feld leer, wird um den vollen Betrag (d.h. 100%) erhöht. |
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IV |
Wertsicherungslaufintervall; Wenn laut Bestandsvertrag eine Intervallwertsicherung definiert werden muss, erfolgt in diesem Feld der Eintrag (z.B. 12 = jährlich, 4 = alle 4 Monate usw.) |
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Datum |
Datum, ab wann dieser Zahlungsposten beim Wertsicherungslauf zu berücksichtigen ist. Dieses Datum ist der Vergleichsmonat bei einer Intervallswertsicherung, bzw. ab diesem Monat, wird das Intervall berechnet. |
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U |
Kennzeichen Schwellwertberücksichtigung während des Intervallzeitraumes; Falls eine Intervall-Wertsicherung definiert wurde, aber eine Veränderung, d.h. ein Überschreiten des Schwellwertes während des Intervallzeitraumes einen Sprung bewirken soll, ist hier J zu hinterlegen. |
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S |
Kennzeichen Sperre; Falls eine Wertsicherungsvereinbarung getroffen wurde, aber diese nicht berücksichtigt werden soll, ist hier J zu hinterlegen. Wenn allerdings wertgesichert werden soll, ist hier N einzugeben. |
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Gültig ab |
Dieses Gültigkeitsdatum steuert nur bei mehrmaliger Erfassung desselben Zahlungspostens den Zugriff der Wertsicherung. In der Regel wird hier das Vertragsbeginndatum erfasst. |
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VS ab |
Ab welchem Monat soll der erhöhte VS-Betrag zur Vorschreibung gelangen. Eine Eingabe in diesem Feld übersteuert in jedem Fall die Eingabe in 10/910 Indexlauf, Per-Datum/VS gültig ab. |
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NV |
Kennzeichen Nachverrechnung; es gibt drei Möglichkeiten der Nachverrechnung A alles nachverrechnen; bei Intervallwertsicherung werden Staffel und Differenzmonate nachverrechnet J Differenzmonate nachverrechnen; es werden nur die Differenzmonate nachverrechnet N keine Nachverrechnung Grundsätzlich erfolgt bei einer Intervallswertsicherung eine Staffelnachverrechnung plus der Differenzmonate, ansonsten wird der Erhöhungsbetrag mit dem nach zu verrechnenden Monaten (Differenzmonate zwischen Verlautbarung und Gültigkeit) multipliziert. |
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Ab |
Monat ab dem nachverrechnet werden soll |
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MoMa |
Maximal nachverrechenbare Monatszahl; Diese findet beim Indexlauf Berücksichtigung, wenn eine Nachverrechnung stattfindet. |
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NV in |
hier kann durch Eingabe von +/- Monaten zum ‚VS ab‘ definiert werden, in welchem Monate die Nachverrechnung zur Vorschreibung gelangen soll, eingegeben werden. Eine Eingabe in diesem Feld übersteuert in jedem Fall die Eingabe in 10/910 Indexlauf, Per-Datum/VS gültig ab. |
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N |
Nachverrechnung nur bis zum Monat des Intervall-Beginns J/N. In diesem Fall wird bei monatlicher Wertsicherung mit Jahresnachverrechnung die Nachverrechnung nicht bis zum nächsten Vorschreibungszeitpunkt gerechnet, sondern nur bis zum Monat des Intervall-Beginns. |