Exkurs: Nachverrechnung bei Staffelmieten

Ab Band 100 wurde die Berechnung der Nachverrechnung bei Staffelmieten geändert. Es werden nun die die jeweiligen Nachverrechnungsbeträge aus den jeweiligen Staffeln für den entsprechenden Zeitraum berechnet.

 

Im folgenden Beispiel haben wir eine Staffel für die Zukunft. Diese ist auch entsprechend in der Spalte ‚I‘ gekennzeichnet:

 

 

Der Indexsprung findet mit Juni 2012, mit Gültigkeit ab Vorschreibung 01.09.2012 statt. Über die Spalte ‚I‘ wird jeder Zahlungsposten gekennzeichnet, wie er im Indexeintrag zu verwenden ist:

 

 

N

Zahlungsposten für aktuellen Indexeintrag

B

Zahlungsposten für Nachverrechnungsberechnung (ab Band 100)

J

Zahlungsposten für die Zukunft

 

Der Nachverrechnungszeitraum bei diesem Indexlauf ist 2012/06 - 2012/09, also Monate 06/2012, 07/2012 und 08/2012.

Lt. der Maske 10/406 waren Beträge für diesen Zeitraum gültig: EUR 1.200,00 (06-07/2012) und EUR 1.400,00 (08/2012). Somit die die Nachverrechnung von beiden Beträgen gerechnet und jeweils für den gültigen Zeitraum. Der nicht mehr gültige Betrag – Erhöhung von EUR 1.200,00 auf EUR 1.257,03 wird nicht mehr eingetragen: