Die beiden Eingabefelder zu Nachweis (stehen im Anhang am Beginn) müssen unbedingt befüllt werden.
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Es muss die Umsatzgröße kleiner 70.000,- oder größer ausgefüllt werden, ebenso die Inanspruchnahme einer eventuellen Gebührenbefreiung.
Welche Eingaben sind möglich?
Bitte die Hinweise im Langtext beim Ausfüllen beachten. Die Werte dieser Eingabe werden nicht auf PDF-Ausdruck angezeigt!
• Nachweis Umsatz kleiner 70.000,- EUR
Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag des einzureichenden Jahresabschlusses übersteigen nicht 70 000 Euro.
ð Korrekte Eingabe: kleiner 70.000,- = 1 ; größer 70.000,- ist 0
• Nachweis Gebührenvorschreibung:
Bei elektronischer Einreichung: Es wird die Gebührenbefreiung gemäß Anmerkung 15a zu TP 10 GGG in Anspruch genommen. (Hinweis: Diese Angabe wird in der Visualisierung nicht angezeigt.)
ð Korrekte Eingabe Inanspruchnahme ja = 1 , nein = 0
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